Jeden Monat wird unter den Teilnehmern ein Gutschein in Höhe von bis zu 100 Euro verlost. Details anzeigen
Unter den Teilnehmern wird nach Ablauf eines jeweiligen Kalendermonats ein Gutschein für den Besuch im ausgewählten Restaurant verlost:
Erstattung iHv von bis zu 100 Euro für einen Restaurantbesuch mit Essen und Getränken in dem bei der Gewinnspielregistrierung gewählten Restaurant
Sie können jeden Monat erneut teilnehmen. Die Teilnahme ist jeweils ab dem 1. jeden Monats möglich.
Das Essen muss in folgendem Zeitraum stattgefunden haben: innerhalb von 30 Tagen nach Inkenntnissetzung vom Gewinn
Der Teilnehmer muss uns innerhalb dieser 30 Tage außerdem eine Rechnung des Restaurants für das Essen vorlegen, aus der das Datum des Essens sowie Name/Firma und Anschrift des Restaurants hervorgehen
Außerdem muss auf der Rechnung die Mwst. ausgewiesen sein.
Der Gewinner wird per E-Mail an seine bei Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Sofern sich der Gewinner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkenntnissetzung vom Gewinn unter Vorlage der Rechnung beim Veranstalter melden sollte, verfällt der Gewinnanspruch.
Die Gewinner werden auf der Website mit den Informationen Restaurant, Vorname und Stadt veröffentlicht.
Bewertung von Gast von Donnerstag, 04.04.2024 um 16:19 Uhr
Bewertung: 4 (4)
Freundliches Personal, gute Qualität der Backwaren. Punktabzug für die Preisgestaltung und das Preisniveau an sich: Nach Rücknahme des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie sind die Preise für den Verzehr vor Ort tatsächlich höher als bei Mitnahme der Produkte. In der heutigen Zeit so unpassend wie "auf der Terasse nur Kännchen". Da die Preise insgesamt eher "ambitioniert" sind (Schokocrossaint zur Mitnahme 1,65 Euro, zum Essen vor Ort 1,90 Euro zum Zeitpunkt der Erstellung der Rezension hier) wäre ein Verzicht auf den Aufpreis bei Verzehr vor Ort mehr als angemessen.Vor allen Dingen darf man nicht vergessen, dass lediglich eine RÜCKNAHME DES REDUZIERTEN MEHRWERTSTEUERSATZES erfolgt ist. In Anbetracht der Preiserhöhungen der Produkte in den letzten drei Jahren hätte hier nicht erneut etwas aufgeschlagen werden müssen. Andere Bäckereien mit gleichem oder besserem Preis- / Leistungsverhältnis haben es auch hinbekommen. Ob der Preisaufschlag der letzten Jahre - beispielsweise bei einem Käsebrötchen - von 0,95 Euro vor etwa drei Jahren zu jetzt 1,35 Euro - allein den allseits gerne herangezogenen "gestiegenen Kosten" und nicht auch dem Wunsch von Gewinnmaximierung geschuldet ist kann und darf jeder selbst beurteilen. Nirgendwo in der Region zahlt man mehr für ein Käsebrötchen.
Bewertung von Gast von Samstag, 23.03.2024 um 18:25 Uhr
Bewertung: 4 (4)
Bewertung von Gast von Mittwoch, 20.03.2024 um 19:18 Uhr
Bewertung: 4 (4)
War alles okay.
Bewertung von Gast von Sonntag, 04.02.2024 um 17:34 Uhr