Jeden Monat wird unter den Teilnehmern ein Gutschein in Höhe von bis zu 100 Euro verlost. Details anzeigen
Unter den Teilnehmern wird nach Ablauf eines jeweiligen Kalendermonats ein Gutschein für den Besuch im ausgewählten Restaurant verlost:
Erstattung iHv von bis zu 100 Euro für einen Restaurantbesuch mit Essen und Getränken in dem bei der Gewinnspielregistrierung gewählten Restaurant
Sie können jeden Monat erneut teilnehmen. Die Teilnahme ist jeweils ab dem 1. jeden Monats möglich.
Das Essen muss in folgendem Zeitraum stattgefunden haben: innerhalb von 30 Tagen nach Inkenntnissetzung vom Gewinn
Der Teilnehmer muss uns innerhalb dieser 30 Tage außerdem eine Rechnung des Restaurants für das Essen vorlegen, aus der das Datum des Essens sowie Name/Firma und Anschrift des Restaurants hervorgehen
Außerdem muss auf der Rechnung die Mwst. ausgewiesen sein.
Der Gewinner wird per E-Mail an seine bei Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Sofern sich der Gewinner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkenntnissetzung vom Gewinn unter Vorlage der Rechnung beim Veranstalter melden sollte, verfällt der Gewinnanspruch.
Die Gewinner werden auf der Website mit den Informationen Restaurant, Vorname, Stadt, konsumierte Speisen und Getränke veröffentlicht.
Bewertung von Gast von Dienstag, 04.07.2023 um 21:35 Uhr
Bewertung: 5 (5)
Ein erstklassiges Restaurant. Die in Butter gerösteten Lammschnittchen an Sanddornsauce, mit einem Hauch von Thymian, serviert die serviceorientierte Bürgermeisterin persönlich. Dazu trägt sie eine Kochmütze und singt ,,In der Weihnachtsbäckerei". Die dampfgegarten Schwenkkartoffeln, garniert mit selbstgeerntetem, handerlesenem Rosmarin, zergehen auf der Zunge. Das im Rathauskeller, von der städtischen Archivarin persönlich gebraute und servierte Pale Ale, rinnt den Gaumen nur so herunter. Bis im Magen wieder Platz für die Nachspeise, in der gusseisernen Pfanne karamellisiertes Schokoladeneis, ist, hält der erste Beigeordnete einen zweistündigen Vortrag über das Rüganer Landrecht unter kommunalaufsichtlichen Aspekten, in seiner aktualisierten Fassung vom 23. März 1992…
Bewertung von Gast von Mittwoch, 26.01.2022 um 17:14 Uhr
Bewertung: 5 (5)
Ich war mit meine Mutti beim Einwohnermeldeamt. Wir wurden sehr freundlich bedient.
Bewertung von Gast von Dienstag, 14.12.2021 um 06:13 Uhr
Bewertung: 5 (5)
Man bekommt immer Auskunft,sie sind freundlich höflich immer ein offenes Ohr auch in schwierigen Zeiten