Jeden Monat wird unter den Teilnehmern ein Gutschein in Höhe von bis zu 100 Euro verlost. Details anzeigen
Unter den Teilnehmern wird nach Ablauf eines jeweiligen Kalendermonats ein Gutschein für den Besuch im ausgewählten Restaurant verlost:
Erstattung iHv von bis zu 100 Euro für einen Restaurantbesuch mit Essen und Getränken in dem bei der Gewinnspielregistrierung gewählten Restaurant
Sie können jeden Monat erneut teilnehmen. Die Teilnahme ist jeweils ab dem 1. jeden Monats möglich.
Das Essen muss in folgendem Zeitraum stattgefunden haben: innerhalb von 30 Tagen nach Inkenntnissetzung vom Gewinn
Der Teilnehmer muss uns innerhalb dieser 30 Tage außerdem eine Rechnung des Restaurants für das Essen vorlegen, aus der das Datum des Essens sowie Name/Firma und Anschrift des Restaurants hervorgehen
Außerdem muss auf der Rechnung die Mwst. ausgewiesen sein.
Der Gewinner wird per E-Mail an seine bei Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Sofern sich der Gewinner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkenntnissetzung vom Gewinn unter Vorlage der Rechnung beim Veranstalter melden sollte, verfällt der Gewinnanspruch.
Die Gewinner werden auf der Website mit den Informationen Restaurant, Vorname und Stadt veröffentlicht.
Bewertung von Gast von Samstag, 23.09.2023 um 21:50 Uhr
Bewertung: 5 (5)
Bewertung von Gast von Sonntag, 10.09.2023 um 16:45 Uhr
Bewertung: 5 (5)
Essen immer pünktlich
Personal an Freundlichkeit nicht zu Toppen
Essen immer heiß
Bewertung von Gast von Mittwoch, 06.09.2023 um 12:35 Uhr
Bewertung: 5 (5)
Hammer
Bewertung von Gast von Mittwoch, 06.09.2023 um 11:48 Uhr
Bewertung: 5 (5)
Lecker
Bewertung von Gast von Samstag, 19.08.2023 um 17:20 Uhr
Bewertung: 4 (4)
Bei uns im Umkreis vom Preis Leistungsverhältnis am besten. Liefert in angemessenem Zeitraum und Gerichte sind noch relativ heiß bei Lieferung . Hatten auch schon mal was nicht so geschmeckt hat oder vielleicht ein Gericht verwechselt wurde. Mit Pommes ist immer so ne Sache, zu lange in der Tüte, kannst die knicken. Bei den Fleischgerichten darf man auch nicht so anspruchsvoll sein. Ich glaube wenn es wirklich ungenießbar ist, könnte man dort auch Bescheid sagen und entschädigt werden. Aber das hatten wir noch nie ????